Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung am heutigen Tag bekannt gab, solle die Trainingsmethode des Touchierens in Zukunft verboten werden. Zu diesem Ergebnis kam das FN-Präsidium auf Empfehlung einer eigens zum Thema eingerichteten Kommission, die die Methode über ein Jahr prüfte und bewertete. 

Bereits Anfang 2021 richtete die FN eine Kommission ein, deren Aufgabe darin bestand, die Trainingsmethode des Touchierens von allen Seiten zu beleuchten. Nun, knapp ein Jahr später empfahl die Kommission Ausbildungsmethoden dem Präsidium das Touchieren am Sprung zu verbieten.

Das Touchieren, bei dem das Pferd am Sprung gegen die Vorderbeine “getippt” wird damit es diese noch höher nimmt, ist seit langem eine kritisierte Methode. Durch einen Beitrag des Fernsehsenders RTL, bei dem Ludger Beerbaum die tierschutzrelevante Methode des Barrens (Schlagen gegen die Vorderbeine über dem Sprung) vorgeworfen wurde, wurde die Diskussion um das Touchieren am Sprung heftig angefacht. 

Mit ihrer Entscheidung folgt die FN nun auch dem Dachverband FEI, der seit längerem Barren und Touchieren verboten hat. “Der Weltreiterverband FEI hat sich klar positioniert und gesagt, dass laut seinem Regelwerk sowohl Barren als auch das Touchieren am Sprung verboten sind. Das heißt, jeder international startende Reiter läuft Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen internationale Regeln zur Verantwortung gezogen zu werden, auch wenn das Pferd im Training fachgerecht im Sinne unserer Richtlinien am Sprung touchiert wird. Indem wir das Touchieren am Sprung verbieten, gleichen wir unser nationales Regelwerk an die internationalen Regeln der FEI an.”, sagte Generalsekretär Soenke Lauterbach im Interview zum geplanten Verbot des Touchierens. 

Neben der Angleichung an das Regelwerk der FEI gibt die FN noch weitere Gründe für das geplante Verbot an. So sei nach Prüfung der Kommission Ausbildungsmethoden korrekt ausgeführtes Touchieren nicht tierschutzrelevant, jedoch sei die korrekte Anwendung praktisch nicht zu erlernen.“ Es handelt sich bei dieser Methode um einen Vorgang, der in Sekundenbruchteilen durchgeführt werden muss und bei dem die touchierende Person das Pferd erst sehr spät sieht. Man braucht also viel Geschick und Gefühl und muss die Pferd-Reiter-Kombination gut kennen. Es handelt sich hier um Fähigkeiten, die man nicht beibringen kann.”, sagte Thies Kaspareit, Ausbildungsleiter der FN. Die Möglichkeit, dass durch falsche Anwendung das Pferd Schaden nehmen könne sei zu hoch, weshalb man sich für ein Verbot entschieden habe.

Das Verbot soll zudem auch Einfluss auf eine fehlgeleitete Ausbildung des Pferdes nehmen. Denn bislang war das – zwar umstrittene, aber dennoch erlaubte – Touchieren nur bei Pferden eines gehobenen Ausbildungsstandes erlaubt. Immer wieder gab es jedoch Bilder und Videomaterial, dass das Touchieren beispielsweise auch bei Körvorbereitungen zeigte. “Das hätte es nie geben dürfen und das darf es auch nicht mehr geben. Wenn man diese Bilder sieht, dann muss jetzt auch der Letzte verstanden haben, dass umgehender Handlungsbedarf besteht.”, macht Soenke Lauterbach klar. 

Die FN betont, dass die Entscheidung des Präsidiums und die Empfehlung der Kommission nicht im Zusammenhang mit dem bei RTL gezeigten Beitrag stehe. So sei es nicht die Aufgabe der FN die gezeigten Bilder juristisch zu bewerten. Nach der Ausstrahlung des Senders RTL wurde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster gegen Springreiter Ludger Beerbaum eingeleitet.